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AGB für Händler

Unsere AGB - gültig für Kaufleute i. S. d. § 24 AGBG - Wiederverkäufer

1 Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und sind Grundlage aller unserer Angebotserstellungen, Warenlieferungen und Dienstleistungen; sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i. S. d. § 24 AGBG.

2 Angebot, Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung der Bestellung des Kunden zustande.
2.2 Wir behalten uns technische und Design-Veränderungen in bezug auf Beschreibungen und Details in Broschüren, Katalogen und sonstigen Unterlagen sowie Produktveränderungen in bezug auf Design, Konstruktion und Materialien, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, vor.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn wir dem vorab schriftlich zugestimmt haben; dies gilt insbesondere für Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise "ab Lager", ausschließlich Fracht und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Für Neukunden gilt, die ersten drei Bestellungen sind per Vorauskasse zu leisten.
Fracht und Verpackung innerhalb Deutschlands bis 4 kg = 9,00 €, Fracht und Verpackung  innerhalb Deutschlands ab 4 kg = 12,50 €, Fracht und Verpackung innerhalb Deutschlands ab 9,5 kg bis 15 kg = 16,50 €, ab 15 kg nach Aufwand.
Bei Lieferung in den Europäische Wirtschaftsraum oder in ein Drittland werden Fracht und Verpackung nach Aufwand berechnet.
3.2 Bei Direktlieferung aus dem Ausland "ab deutsche Grenze" oder "c.i.f. deutscher Zollhafen" ausschließlich Fracht und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten: diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.5 Stehen mehrere Rechnungen offen, so können Zahlungen unabhängig von etwaigen entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld angerechnet werden. Sind auch Zinsen und Kosten zu entrichten, so werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet.
3.6 Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn Tatsachen vorliegen, die erwarten lassen, daß sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluß wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde unsere fälligen Forderungen nicht ausgleicht, und deshalb unsere Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen. Darüber hinaus können wir in diesem Fall weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fällige Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder Voraufträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt werden.

4 Lieferung, Lieferfristen, Gefahrenübergang
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" bzw. bei Direktlieferung aus dem Ausland "ab deutsche Grenze" oder "c.i.f. deutscher Zollhafen" vereinbart. Wir sind in der Wahl der Versandart frei; die Gefahr geht spätestens mit Ãœbergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den
4.2 Kunden über. Wird der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich, so geht die Gefahr mit unserer Mitteilung an den Kunden über, daß die Ware zum Versand bereitsteht. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
4.3 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden mit Ausnahme von Paletten nicht zurückgenommen; der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten für eine Entsorgung der Verpackung zu sorgen.
4.4 Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind für den Kunden nicht wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.
4.5 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse, soweit sie - wie etwa Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Störungen bei der Eigenbelieferung, etc. - auf unsere Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind.
4.6 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes, zu verlangen.
4.7 Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung, die Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
4.8 Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
4.9 Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 4.5 und 4.6 gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt, wenn der Kunde geltend machen kann, daß wegen des von uns zu vertretenden Verzugs sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4.10 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.11 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Vergütungsansprüche aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Produkten ("Vorbehaltsware") vor.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
5.3 Jede Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für uns; wir erwerben einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung entspricht.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder in unserem Miteigentum stehende Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Zur Sicherheit tritt er uns jedoch bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswerts (einschließlich Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer in Ziff. 5.1 genannten Ansprüche ab; wir nehmen diese Abtretung an. Haben wir an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil, so sind die Forderungen jeweils nur in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen wird der Kunde uns Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Wir dürfen diese Abtretung zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche jederzeit offenlegen. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet.
5.5 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
5.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt oder die Zahlungseinstellung zu erwarten ist, können wir die Berechtigung des Kunden zum Einzug von Forderungen, zur Weiterveräußerung und zur Beund Verarbeitung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware widerrufen und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen.
5.7 Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
5.8 Sofern wir zur Ausübung des Eigentumsvorbehalts berechtigt sind, gewährt uns der Kunde zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.

6 Gewährleistung
6.1 Wir leisten Gewähr, daß gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Herstellungs- und Materialmängeln sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit erheblich mindern, sowie etwa ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir nicht. Von uns herausgegebene technische Daten, Spezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt worden.
6.2 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seine nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
6.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, so ist der Kunde berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4 Nachbesserungsarbeiten werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder beim Kunden oder in unserem Hause durchgeführt. Besteht der Kunde darauf, daß die Mangelbeseitigung vor Ort stattfindet, so werden ihm die dadurch entstehenden Mehrkosten nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen für Einzelaufträge in Rechnung gestellt.
6.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn das gelieferte Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht unseren Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Ersatz- oder Verschleißteile verwendet, die den Originalspezifikationen nicht entsprechen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn technische Originalkennzeichen verändert oder entfernt werden.
6.6 Ergibt die Ãœberprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden dem Kunden die Kosten der Ãœberprüfung und/oder Reparatur zu unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen für Einzelaufträge in Rechnung gestellt.
6.7 Der Kunde kann Gewährleistungsansprüche nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten.
6.8 Soweit sich aus Ziff. 9 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
6.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ãœbergang der Gefahr. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7 Software
7.1 Ungeachtet einer objektiv urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Software finden auf unsere nach diesem Vertrag überlassene Software die nationalen und internationalen Urheberrechtsvorschriften zwischen den Parteien Anwendung.
7.2 An Software und deren Dokumentation räumen wir dem Kunden ein nicht ausschließliches, persönliches Nutzungsrecht ein.
7.3 Die Software darf nur zu Archivierungszwecken, als Ersatz oder zur Fehlerfindung kopiert werden. Kopien müssen dieselben Copyright-Vermerke tragen wie das Original.
7.4 Ein von uns eingeräumtes Nutzungsrecht an Software (Software-Lizenz), die zum Betrieb von Hardware benötigt wird (Betriebssystem-Software), ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragbar; wir werden die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern. Eine Software-Lizenz für Anwendungssoftware ist nicht übertragbar. Der Kunde darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder Unterlizenzen erteilen noch die Software an Dritte weitergeben.

8 Gewerbliche Schutzrechte
8.1 Wir werden den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutscher gewerblicher Schutzrechte (Patente, Patentanmeldungen, Urheberrechte, Warenzeichen, Rechte an Masken und Halbleiter-Topographien, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Produkte gegen den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde uns unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informiert, uns alle notwendigen Informationen erteilt, sonstige angemessene Unterstützung leistet, und uns die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.
8.2 Gleichermaßen wird der Kunde uns verteidigen, wenn gegen uns Ansprüche aus einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht werden, die darauf beruhen, daß wir Anweisungen des Kunden befolgten oder für ihn Produktmodifikationen oder Systemintegrationen vornahmen.
8.3 Im Falle der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts werden wir nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten dem Kunden durch Vereinbarung mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen oder das betreffende Produkt so abändern oder austauschen, dass keine gewerblichen Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und die vereinbarten Spezifikationen weiterhin eingehalten werden, oder das Produkt unter Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr für die Zeit, in der sich das Produkt beim Kunden befand, zurücknehmen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8.4 Wir haften nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, wenn diese auf der Verwendung eines von uns gelieferten Produkts in Verbindung mit nicht von uns gelieferten Produkten oder auf einer von uns nicht autorisierten Änderung eines von uns gelieferten Produkts beruht oder aus einer für das betreffende gelieferte Produkt nicht vorgesehenen Verwendung resultiert.

9 Haftung
9.1 Wir haften für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - unbegrenzt, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden oder auf das Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, oder das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorschreibt.
9.2 Darüber hinaus haften wir soweit sich aus Ziff. 9.1 nichts anderes ergibt nur für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten insgesamt höchstens bis € 1 000 000,- (In Worten: eine Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und bis € 100 000,- (in Worten: einhunderttausend Euro) für sonstige Schäden.
9.3 Soweit sich aus Ziff. 9.1 nichts anderes ergibt, ist unsere Haftung für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden, für leichte Fahrlässigkeit und für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluß typischer weise nicht vorhersehbar war, ausgeschlossen.
9.4 Soweit sich aus den vorstehenden Ziff. 9.1 - 9.3 nichts anderes ergibt, ist unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.

10 Export/Reexport
10.1 Produkte (Hardware, Software), die Gegenstand dieses Vertrags sind, können deutschen, US- amerikanischen oder anderen nationalen Export- Kontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde versichert, diese Kontrollbestimmungen im Falle des Exports/Reexports von Produkten oder technischen Daten, die er von uns bezogen hat, zu beachten; dies gilt auch für Produkte, die auf der Grundlage dieser technischen Daten hergestellt werden. Wir sind berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages zu verweigern, wenn dadurch obige Kontrollbestimmungen verletzt würden.

11 Verschiedenes
11.1 Dieser Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern über denselben Gegenstand. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
11.2 Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall und im Falle regelungsbedürftiger Lücken dieses Vertrages werden die Vertragspartner den Vertrag dergestalt ergänzen, daß der diesem Vertrag zugrunde liegende wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
11.3 Die Nichtausübung eines Rechts gemäß diesen Bestimmungen bedeutet nicht unseren Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts
11.4 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; das Einheitliche UNKaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11. 4. 1980, UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
11.5 Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird - vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstands - für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand München vereinbart. Jeder Vertragspartner bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am Sitz bzw. allgemeinen Gerichtsstand des anderen Vertragspartners berechtigt.
         
SCM-PC-Card GmbH
Stand Dezember 2020

 

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